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Informationen zum Parken


Parken in unserer WohnSiedlungsGenossenschaft

Das Stellen von Lieferwagen und LKW´s auf öffentlichen Wegen innerhalb unserer WohnSiedlungsGenossenschaft ist nur zum Zwecke des Ein- und Aussteigens bzw. zum Be- und Entladen geduldet und gestattet.

Wegen der Zuwegung von Feuerwehr- und RettungsFahrzeugen muß beim Parken von PKW´s eine DurchfahrtMöglichkeit von mindestens 3 m Breite freigehalten werden.

Wir bitten um Beachtung und strikte Einhaltung dieser Regeln -im eigenen Interesse! Andernfalls muß ein behinderndes Fahrzeug auf Kosten des FahrzeugHalters abgeschleppt werden.

Auf unseren genossenschaftlichen Wegen gilt die Straßenverkehrsordnung (s. STVO § 1)

Klarstellung:
Die unter Berücksichtigung o.g. Regelungen vorhandenen StellMöglichkeiten für PKW´s auf genossenschaftlichen Wegen stehen aufgrund der beengten Verhältnisse allen GenossenschaftsMitgliedern gleichermaßen zur Verfügung.

Kein Mitglied hat das Recht, die zufällig vor seinem Grundstück auf genossenschaftlichen Wegen befindliche ParkMöglichkeit als seinen PrivatParkplatz anzusehen -daraus dürfen keine Privilegien abgeleitet werden.

Der Vorstand im Sept. 99

MHW Die WohnSiedlungsGenossenschaft Mirker Höhe e.G., Wuppertal
© 1996-2001, 11.7.