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Novel-Food-Verordnung

KennzeichnungsPflicht neuartiger Lebensmittel

Wir spiegeln hier den Artikel des Öko-Institutes:

»Transgener Etikettenschwindel«

Öko-Institut e.V. weist auf Schwächen der Novel-Food Verordnung hin

Nach über acht Jahren zäher Verhandlungen tritt am Donnerstag die sogenannte Novel-Food Verordnung in Kraft. Sie soll europaweit die Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel und gentechnisch veränderter Nahrung regeln.
»DiesemAnspruch wird die Verordnung jedoch nur sehr begrenzt gerecht. Zwischen 80 und90 Prozent gentechnisch manipulierter Lebensmittel fallen nicht unter die Verordnung«, kritisiert das Öko-Institut e.V.
»Die Novel-FoodVerordnung ist in ihrer jetzigen Form ein Etikettenschwindel, der allenfalls alsPlacebo zur Beruhigung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gebrauchen ist«, kommentierte Claudia Eckelkamp vom Bereich Gentechnik die neue Regelung.
»DieKonsumenten werden zu Versuchskaninchen abgestempelt. Die Verordnung versetzt sie nicht in die Lage, transgene Nahrung von ihrem Teller zu verbannen.«

Das Öko-Institut macht darauf aufmerksam, daß wesentliche gentechnische Einsatzbereiche in der Lebensmittelproduktion von derKennzeichnungspflicht ausgespart werden. Die Novel-Food Verordnung gelte z.B. nicht für Vitamine, Aromen oder Enzyme, obwohl viele dieser Zusatzstoffeinzwischen mit Hilfe gentechnischer Methoden produziert werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zudem damit rechnen, daß selbst von den wenigen Lebensmitteln, die unter die Verordnung fallen, nur ein Bruchteil eindeutig gekennzeichnet wird. Denkbar seien selbst irreführendeWortschöpfungen wie »gentechnisch verbessert« oder »mit den Methoden moderner Biotechnologie behandelt «.

Nach wie vor ist nicht klar geregelt, wie die Kennzeichnung auszusehen hat. Die EU-Kommission hat nicht offengelegt, welche wissenschaftliche Informationen und Prüfberichte füreine Genehmigung notwendig sind. Ebenfalls unklar ist, welche Analysemethodik für den Nachweis der Genmanipulation als Grundlage für die Kennzeichnung herangezogen wird.

Das Öko-Institut betont, daß die Vorbehalte gegenüberGenfood berechtigt seien. Eine Reihe von Risikoannahmen und Befürchtungen haben sich inzwischen bestätigt. Nachgewiesen ist z.B. die schnelleVerbreitung neuer genetischer Eigenschaften. Die gentechnischen Veränderungen sind leicht auf verwandte Nutzpflanzen oder Unkräuter übertragbar.Dadurch können sich z.B. ungewollt Herbizid und Insektenresistenzen etablieren.

»Neue SuperUnkräuter sind denkbar«, erläutert Claudia Eckelkamp. Die Biologin verweist darüber hinaus auf gesundheitliche Risiken.

»Genmanipulierte Pflanzen enthalten neue Eiweiße, die bisher nicht auf unserem Speisezettel standen. Deren Potential, Allergien auszulösen, ist nicht vorhersagbar. Darüber hinaus ist zu befürchten, daß die regelmäßige Nutzung von Antibiotika-Resistenzgenen in transgenen Pflanzen das Problem antibiotika-resistenter Krankheitserreger verschärft.«

Weitere Informationen:
Öko-Institut e.V., Bereich Gentechnik, Dr.Claudia Eckelkamp, Tel. : 0761 / 452 9537.
Das Öko-Institut hat Hintergrundinformationen zum Inkrafttreten der Novel-Food Verordnung zusammengestellt. Das vierseitige Informationspapier kann über die Pressestelle per e-mail bezogen werden.


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