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Artikel zum Urteil:
Schutz vor genmanipulierten Rüben?


9.5.97 Deutschland, Stuttgart
Fakten, spektakuläres Gene-Urteil:
Die Richter der 2. Zivilkammer des Stuttgarter LandGerichts waren der Auffassung, daß der Nachbar eines Feldes mit gen-manipulierten Anpflanzungen nicht das Recht haben sollte, sein Grundstück auf Kosten des Verursachers auf genetische Beeinflussung untersuchen zu lassen, obwohl unstrittig nachgewiesen ist, daß manipuliertes GenMaterial aufs NachbarGrundstück gelangt.
Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück, weil eine konkrete Beeinträchtigung nicht vorliege + in unmittelbarer Zukunft nicht zu erwarten sei. Der Landwirt (JEDER) könne deshalb keine privatRechtlichen Ansprüche geltend machen. (AZ. ?)
Hintergrund: Die FachHochSchule Nürtingen hatte als Betreiber eines genehmigten ForschungsProjektes im April 97 in OberBohingen gentechnisch veränderte Rüben ausgesät.
Der direkte Nachbar, ein BioBauer aus Wendlingen -Kr. Esslingen, klagte daraufhin, um die Kosten für regelmäßige BodenUntersuchungen, die auf seinem Land durchgeführt werden müssen, erstattet zu bekommen. Anders ist nicht sicherzustellen, daß seine Kundinnen + Kunden genetisch nichtmanipulierte Ware erhalten können.
Kommentar + Fragen: Welchen Interessen wurde hier der Vorrang eingeräumt?
Ist es somit für alle Zukunft festgeschrieben + unmöglich geworden, nicht-manipulierte NahrungsMittel zu bekommen + verzehren zu können?
Welche Gefahren könnten von gen-manipulierten LebensMitteln überhaupt ausgehen?
Sind hier die Rechte + SchutzBedürfnisse der GEN-Manipulation-Skeptiker (Aller) angemessen berücksichtigt worden?
Können -sollen- so unangenehme UntersuchungsErgebnisse erschwert oder verhindert werden?
Wo werden weitere FreilandVersuche angepflanzt + durchgeführt?
  • Wenn Sie auch der Meinung sind, daß es besser ist, die Zukunft selbst mit zu gestalten statt anderen (mit InteressensKonflikten?) blind zu (ver-)trauen, dann ist Ihre Stellungnahme + Ihre Vision gefragt!
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